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Richtlinien für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der „Villa Musica“ ab Januar 2018

 

1. Unterrichtszeitraum

 

Wintersemester:  September (Schuljahresbeginn) - 28./29. Februar des Folgejahres

Sommersemester: 01. März – 31. Juli

 

Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt; In den Ferien findet grundsätzlich kein Musikunterricht statt. Am Buß- und Bettag findet der Unterricht in der Villa Musica statt. Die Ferien- und Feiertagsordnung richtet sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für allgemeinbildende Schulen.

 

2. An- und Abmeldung
 

  • Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Vordruck oder online über die Homepage der Villa Musica Altdorf zum Beginn des jeweiligen Semesters. Sie gilt immer für mindestens ein Semester. (Ausnahme evtl. elementarpädagogische Kurse) Für minderjährige Schüler ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Anmeldung bleibt so lange bestehen, bis der Villa Musica eine schriftliche Kündigung zugeht.
     
  • Ein Anspruch auf Aufnahme in die Villa Musica Altdorf besteht nicht; besteht eine Warteliste für ein Instrument oder einen Kurs, werden Schüler aus dem Altdorfer Gemeindebereich bevorzugt, die bereits die musikalische Grundausbildung durchlaufen haben.
     
  • In Ausnahmefällen kann ein Schüler während des laufenden Semesters zum 1. eines Monats mit dem Unterricht beginnen, wenn bei der Lehrkraft entsprechende Kapazitäten frei sind.
     

3. Kündigung
 

  • Eine Kündigung des Musikunterrichtes bedarf der Schriftform und ist grundsätzlich nur zum Ende des Semesters mit einer Frist von 4 Wochen möglich. Vorzeitig kann nur aus wichtigen Gründen (Wegzug und damit ein nicht zumutbarer Weg zur Villa Musica Altdorf oder längere Erkrankung) gekündigt werden. Ein entsprechender Nachweis (insb. Attest) muss der Villa Musica Altdorf mit der Kündigung vorgelegt werden.

 

  • Eine Kündigung seitens der Villa Musica Altdorf ist dann zulässig, wenn der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten mit der Zahlung der Unterrichtsgebühren im Verzug sind und/oder der Schüler den Unterricht stört und trotz Ermahnung dem Unterricht wiederholt fern bleibt.

 

4. Absage von Unterrichtsstunden
 

  • Durch den Schüler bzw. Erziehungsberechtigen:
    Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Unterrichtsgebühren, wenn der Unterrichtsausfall dem Schüler zuzurechnen ist. Kann der Schüler den Unterricht nicht besuchen, muss die Lehrkraft und die Villa Musica Altdorf darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden. Sollte der Unterricht 4 Wochen und länger in Folge einer Erkrankung nicht besucht werden können, kann auf schriftlichen Antrag und nach Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Rückerstattung der Unterrichtsgebühren erfolgen. Ein Urlaubsaufenthalt gilt nicht als Grund für eine Rückerstattung der Unterrichtsgebühren.
     

Aus haftungsrechtlichen Gründen muss der Unterricht bei minderjährigen Schülern in jedem Fall von einem Erziehungsberechtigten abgesagt werden.
 

  • Durch die Lehrkraft:
    Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen müssen, werden nach Möglichkeit innerhalb des laufenden Semesters in geeigneter Form nachgeholt. Fallen während des Semesters weitere Unterrichtsstunden aus, werden die Gebühren in Form einer Gutschrift mit dem folgenden Unterrichtszeitraum verrechnet. Sollte der Villa Musica Altdorf eine Kündigung vorliegen, wird das Guthaben erstattet.
     

5. Gebühren

  • Der Markt Altdorf/Die Villa Musica Altdorf erhebt für ihre Leistungen grundsätzlich Gebühren, wie z. B. Unterrichtsgebühren oder Leihgebühren für Instrumente. Sie sind im Einzelnen in der Gebührenordnung des Marktes Altdorf für den kommunalen Musikunterricht geregelt.
     
  • Die Höhe und Fälligkeit der Gebühren teilt die Villa Musica Altdorf dem Schüler/den Erziehungsberechtigten nach Anmeldung mittels einer Gebührenrechnung mit.
     
  • Gebührenschuldner ist der volljährige Schüler gemäß Anmeldung; bei minderjährigen Schülern deren Erziehungsberechtigte.
     

6. Zahlungen
 

  • Einzug der Gebühren per SEPA-Lastschriftverfahren:
    In der Regel werden die Gebühren lt. Gebührenrechnung monatlich zum 15. d. Monats durch den Markt Altdorf/die Villa Musica Altdorf per Lastschrift eingezogen. Voraussetzung dafür ist, dass uns ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt.
    Die Gläubiger-ID lautet: DE12MUS00000157669; die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.

 

  • Selbstzahler
    Bei Überweisung der Gebühren durch den Gebührenschuldner sind diese ebenfalls zum 15. des jeweiligen Monats fällig und unaufgefordert auf das Konto des Marktes Altdorf/Villa Musica zu überweisen. Die Bankverbindung wird mit der Gebührenrechnung bekannt gegeben.
     
  • Zahlungsverzug
    Der Markt Altdorf/Villa Musica setzt den Zahlungspflichtigen darüber in Kenntnis, wenn er in Zahlungsverzug gerät. Der Schüler kann vom Unterricht ausgeschlossen werden, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Bei wiederholten Zahlungsunregelmäßigkeiten kann der vollständige, bis zum Semesterende zu zahlende Betrag im Voraus eingefordert werden.
     

7. Zusätzliche Bestimmungen
 

Es gilt die Gebührenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung und weitere Vereinbarungen (wie z.B. die Bedingungen zur Leihe von Instrumenten, Bedingungen Inanspruchnahme 10er-Karte), die auf der Homepage der Villa Musica Altdorf eingesehen werden können bzw. bei Bedarf dem Schüler oder dessen Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden.

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