Richtlinien für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der „Villa Musica“ ab Januar 2018

 

1. Unterrichtszeitraum

 

Wintersemester:  September (Schuljahresbeginn) - 28./29. Februar des Folgejahres

Sommersemester: 01. März – 31. Juli

 

Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt; In den Ferien findet grundsätzlich kein Musikunterricht statt. Am Buß- und Bettag findet der Unterricht in der Villa Musica statt. Die Ferien- und Feiertagsordnung richtet sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für allgemeinbildende Schulen.

 

2. An- und Abmeldung
 

3. Kündigung
 

 

 

4. Absage von Unterrichtsstunden
 

Aus haftungsrechtlichen Gründen muss der Unterricht bei minderjährigen Schülern in jedem Fall von einem Erziehungsberechtigten abgesagt werden.
 

5. Gebühren

6. Zahlungen
 

 

7. Zusätzliche Bestimmungen
 

Es gilt die Gebührenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung und weitere Vereinbarungen (wie z.B. die Bedingungen zur Leihe von Instrumenten, Bedingungen Inanspruchnahme 10er-Karte), die auf der Homepage der Villa Musica Altdorf eingesehen werden können bzw. bei Bedarf dem Schüler oder dessen Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden.

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