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Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht - Stand 01.09.2021

Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht des
Marktes Altdorf in der „Villa Musica“
ab 01.09.2021


1. Grundlage
Der Markt Altdorf erhebt für die Leistungen der Villa Musica Gebühren gemäß dieser Gebührenordnung.


2. GEMA-Lizenzgebühren / Verwaltungspauschale
Je Schüler und Unterrichtsjahr unabhängig vom Eintrittszeitpunkt 19,00 Euro


3. Unterrichtsgebühren


Die monatliche Gebühr beträgt für:
Einzelunterricht 45 Minuten: 85,00 Euro
Einzelunterricht 30 Minuten: 59,00 Euro
Zweierunterricht 45 Minuten: 46,00 Euro


Musikalische Frühförderung: 27,00 Euro, 3-4 J., 45 Minuten
Musikalische Früherziehung: 34,00 Euro, 5-7 J., 60 Minuten


Ensembles/Kammermusik: 17,00 Euro
Chor/Kinderchor 12,00 Euro


Die Unterrichtsgebühren sind jeweils für 12 Monate zu entrichten.


4. Erhöhungen und Ermäßigungen der Unterrichtsgebühr


a) Für Schüler der Villa Musica, deren Hauptwohnsitz nicht im Markt Altdorf liegt,
erhöht sich die monatliche Unterrichtsgebühr um 5,00 Euro.


b) Unbeschadet einer Erhöhung nach Buchstabe a) ermäßigt sich für Schüler bis zur
Vollendung des 21. Lebensjahres die monatliche Unterrichtsgebühr um 5,00 Euro.
Dies gilt nicht für die Angebote Musikalische Frühförderung, Musikalische
Früherziehung und Chor/Kinderchor. Ebenso ermäßigt sich die monatliche
Unterrichtsgebühr für Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, sich aber
noch in einer Schul- oder Berufsausbildung/Studium befinden um 5,00 Euro. Ein
entsprechender Nachweis ist fortlaufend vorzulegen.


c) Besuchen mehrere Personen einer Haushaltsgemeinschaft, die das 21.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, den Unterricht, so ermäßigt sich die
gegebenenfalls nach Buchstabe a) oder / und Buchstabe b) veränderte
Unterrichtsgebühr um 25%. Der Unterricht mit der höchsten Gebühr ist jedoch voll zu
bezahlen.


5. Zehnerkarte
Es kann eine Zehnerkarte (10 x 45 Minuten Einzelunterricht) für 360,00 Euro
erworben werden. Diese ist bei einer Lehrkraft und bis spätestens zum 31.07. des
laufenden Unterrichtsjahres einzulösen. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht genommene
Unterrichtsstunden verfallen ersatzlos.


6. Leihgebühren
Für die Leihgebühren gelten gesonderte Bedingungen, die im Leihvertrag für Instrumente geregelt sind.


Die Leihgebühren sind wie folgt:

 

Geige, Gitarre, Flöte, Schlagzeug, Keyboard

- jeweils nach Verfügbarkeit

10,--/Monat
Cello 15,--/Monat


 

 

 

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