Richtlinien für den kommunalen Musikunterricht - Stand 01.09.2021
Richtlinien für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf
in der „Villa Musica“ ab 01.09.2021
1. Unterrichtszeitraum
Das Unterrichtsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des
darauffolgenden Jahres. Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt.
In den Ferien findet grundsätzlich kein Musikunterricht statt. Die Ferien- und
Feiertagsordnung richtet sich nach den Bestimmungen des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für allgemeinbildende Schulen.
Am Buß- und Bettag findet der Unterricht in der Villa Musica statt.
2. Unterrichtsform
Der Unterricht der Villa Musica findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt.
Online-Angebote können diesen ergänzen. In Zeiten von Schulschließungen
aufgrund von Rechtsverordnung kann der Unterricht durch digitale Technologien im
Rahmen der rechtlichen Vorgaben erfolgen. Die Art der digitalen Technologien, die in
Online-Formaten/Online-Angeboten der Villa Musica zum Einsatz kommt, liegt
ausschließlich in der Entscheidungshoheit der Villa Musica. Es liegt in der
Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer bzw. der Erziehungsberechtigten, die
Voraussetzungen zu schaffen, dass diese digitalen Technologien genutzt werden
können.
3. An- und Abmeldung
• Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Vordruck oder
online über die Homepage der Villa Musica Altdorf. Für minderjährige Schüler
ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich. Eine Anmeldung
ist zum 01. eines Monats möglich und gilt bis zum Ende des Unterrichtsjahres.
• Ein Anspruch auf Aufnahme in die Villa Musica Altdorf besteht nicht; besteht
eine Warteliste für ein Instrument oder einen Kurs, werden Schüler aus dem
Altdorfer Gemeindegebiet bevorzugt, die bereits die musikalische
Grundausbildung durchlaufen haben.
• Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum Schuljahresende möglich. Sie
müssen der Villa Musica spätestens zum 31. Mai schriftlich zugehen.
4. Kündigung
• Vorzeitig kann nur aus wichtigen Gründen (Wegzug und damit ein nicht
zumutbarer Weg zur Villa Musica Altdorf oder längere Erkrankung) gekündigt
werden. Ein entsprechender Nachweis (insb. Attest) muss der Villa Musica
Altdorf mit der Kündigung vorgelegt werden.
• Eine Kündigung seitens der Villa Musica Altdorf ist dann zulässig, wenn der
Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten mit der Zahlung der
Unterrichtsgebühren im Verzug ist und/oder das Unterrichtsverhältnis aus
zwingenden Gründen vorzeitig beendet oder unterbrochen wird.
5. Absage von Unterrichtsstunden
• Durch den Schüler bzw. Erziehungsberechtigen:
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Unterrichtsgebühren, wenn
der Unterrichtsausfall dem Schüler oder Erziehungsberechtigten zuzurechnen
ist. Kann der Schüler den Unterricht nicht besuchen, muss die Lehrkraft und
die Villa Musica Altdorf darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden. Sollte
der Unterricht 4 Wochen und länger in Folge einer Erkrankung nicht besucht
werden können, kann auf schriftlichen Antrag und nach Vorlage eines
ärztlichen Attestes eine Rückerstattung der Unterrichtsgebühren erfolgen. Ein
Urlaubsaufenthalt gilt nicht als Grund für eine Rückerstattung der
Unterrichtsgebühren.
Aus haftungsrechtlichen Gründen muss der Unterricht bei minderjährigen
Schülern in jedem Fall von einem Erziehungsberechtigten abgesagt werden.
• Durch die Lehrkraft:
Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung
der Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu drei Unterrichtsstunden je
Unterrichtsjahr gebührenpflichtig.
Darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden dem Schüler
zurückerstattet, sofern der Unterricht nicht innerhalb des laufenden
Unterrichtsjahres in geeigneter Form nachgeholt werden kann. Im Falle einer
Erstattung der Gebühren erfolgt dies in Form einer Gutschrift, welche mit dem
folgenden Abrechnungszeitraum verrechnet wird. Sollte der Villa Musica
Altdorf eine Kündigung vorliegen, wird das Guthaben erstattet.
6. Gebühren
• Der Markt Altdorf erhebt für die Leistungen der Villa Musica Gebühren gemäß
der Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes
Altdorf in der „Villa Musica“.
• Die Höhe und Fälligkeit der Gebühren teilt die Villa Musica Altdorf dem
Schüler/den Erziehungsberechtigten nach Anmeldung mittels einer
Gebührenrechnung mit.
• Gebührenschuldner ist der volljährige Schüler gemäß Anmeldung; bei
minderjährigen Schülern deren Erziehungsberechtigte.
7. Zahlungen
• Einzug der Gebühren per SEPA-Lastschriftverfahren:
In der Regel werden die Gebühren lt. Gebührenrechnung monatlich zum 15. d.
Monats durch den Markt Altdorf/die Villa Musica Altdorf per Lastschrift
eingezogen. Voraussetzung dafür ist, dass uns ein gültiges SEPALastschriftmandat
vorliegt. Die Gläubiger-ID lautet: DE12MUS00000157669;
die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
• Selbstzahler
Bei Überweisung der Gebühren durch den Gebührenschuldner sind diese
ebenfalls zum 15. des jeweiligen Monats fällig und unaufgefordert auf das
Konto des Marktes Altdorf/Villa Musica zu überweisen. Die Bankverbindung
wird mit der Gebührenrechnung bekannt gegeben.
• Zahlungsverzug
Der Markt Altdorf/Villa Musica setzt den Zahlungspflichtigen darüber in
Kenntnis, wenn er in Zahlungsverzug gerät. Der Schüler kann vom Unterricht
ausgeschlossen werden, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Bei wiederholten
Zahlungsunregelmäßigkeiten kann der vollständige, bis zum Ende
Unterrichtsjahres zu zahlende Betrag im Voraus eingefordert werden.
8. Aufsicht
Eine Aufsicht besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit. Sie beginnt und
endet im Unterrichtsraum.
9. Gesundheitsbestimmungen
Die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen sind analog anzuwenden.
Damit verlieren alle vorherigen Richtlinien ihre Gültigkeit.