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Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht - Stand 01.01.2024

 

 

Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf
in der „Villa Musica“ ab 01.01.2024

 


1. Grundlage
Der Markt Altdorf erhebt für die Leistungen der Villa Musica Gebühren gemäß dieser 
Gebührenordnung.
 

2. GEMA-Lizenzgebühren / Verwaltungspauschale

Je Schüler und Unterrichtsjahr unabhängig vom Eintrittszeitpunkt 19,00 €


3. Unterrichtsgebühren
Die monatliche Gebühr beträgt für:
Einzelunterricht 45 Minuten: 90,00 €
Einzelunterricht 30 Minuten: 64,00 €
Zweierunterricht 45 Minuten: 50,00 €
Musikalische Frühförderung: 28,00 €     (3-4 J., 45 Minuten)
Musikalische Früherziehung: 35,00 €     (5-7 J., 60 Minuten)
Ensembles/Kammermusik: 17,00 €
Chor/Kinderchor 13,00 €
Ensemble für Schüler 3,00 €


Die Unterrichtsgebühren sind jeweils für 12 Monate zu entrichten.


4. Erhöhungen und Ermäßigungen der Unterrichtsgebühr

a) Für Schüler der Villa Musica, deren Hauptwohnsitz nicht im Markt Altdorf liegt, 
erhöht sich die monatliche Unterrichtsgebühr um 10,00 €.


b) Unbeschadet einer Erhöhung nach Buchstabe a) ermäßigt sich für Schüler der 
Villa Musica bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres die monatliche 
Unterrichtsgebühr um 10,00 €. Dies gilt nicht für die Angebote Musikalische 
Frühförderung, Musikalische Früherziehung und Chor/Kinderchor. Ebenso ermäßigt 
sich die Unterrichtsgebühr für Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, 
sich aber noch in einer Schul- oder Berufsausbildung/Studium befinden um 10,00
€. Ein entsprechender Nachweis ist hier vorzulegen.

 

c) Besuchen mehrere Personen einer Haushaltsgemeinschaft, die das 21. 
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, den Unterricht, so ermäßigt sich die
gegebenenfalls nach Buchstabe a) oder / und Buchstabe b) veränderte
Unterrichtsgebühr um 25%. Der Unterricht mit der höchsten Gebühr ist jedoch voll zu 
bezahlen. 


5. Fünferkarte
Es kann eine Fünferkarte (5 x 45 Minuten Einzelunterricht) für 200,00 € erworben 
werden. Diese ist bei einer Lehrkraft und bis spätestens zum 31.07. bzw. letzten regulären Schultag des laufenden Unterrichtsjahres einzulösen. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht genommene Unterrichtsstunden verfallen ersatzlos.


6. Leihgebühren
Für die Leihgebühren gelten gesonderte Bedingungen, die im Leihvertrag für 
Instrumente geregelt sind. 
Die Leihgebühren sind wie folgt:


Geige, Gitarre, Flöte, Schlagzeug, Keyboard 10,00 €/Monat
Cello 15,00 €/Monat

 

Damit verlieren alle vorherigen Gebührenordnungen ihre Gültigkeit.

 

 

 


 

 

 

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